
Zuschuss Digitalisierung - Zusätzlich zu den Überbrückungshilfen beantragen
Den meisten Unternehmen, Betrieben und auch manchen Steuerberatern ist nicht klar, dass diese "Zuschüsse für Digitalisierung" zusätzlich zu den Überbrückungshilfen III beantragt werden können. Hier ein paar Erläuterungen und Klarstellungen.
Punkt 1.: Überbrückungshilfe III und der Zuschuss für Digitalisierung sind unterschiedliche paar Schuhe
Unabhängig von weiteren Zuschüssen des Bundes wird die Überbrückungshilfe III beantragt. Einfach gesagt, diejenigen, die Anspruch auf die Überbrückungshilfe III haben, sind grundsätzlich auch antragsberechtigt für die "Zuschüsse zur Digitalisierung".
Gestellt wird dieser Antrag wird immer zusammen mit dem Antrag für die Überbrückungshilfe III. Die gewährten Zuschüsse bekommen Unternehmen zusätzlich zu den Hilfen aus der Überbrückungshilfe III. Sollten Sie einen Antrag für die Überbrückungshilfe III gestellt haben, kann der Antrag auf "Zuschuss Digitalisierung" nachträglich gestellt werden.

Punkt 2.: Anschaffungszeitpunkt, Rechnungsstellung und Antragstellung ist wichtig
Warten Sie nicht zu lange, sonst laufen Sie Gefahr Ihre Ansprüche auf die Zuschüsse zur Digitalisierung zu verlieren. Unternehmen und Betriebe die gegenwärtig geschlossen sind oder nur geringe Umsätze erzielen, haben für die Schließungsmonate Anspruch auf die Überbrückungshilfe III und somit zusätzlich auf die Zuschüsse für Digitalisierung.
Wollen Sie Ihren Anspruch nutzen, dann sollten Sie schnell handeln und digitale Anschaffungen tätigen, bevor wieder deutlich höhere Umsätze generiert werden und womöglich für diese Monate dann die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr gegeben sind.
Gekoppelt sind die Zuschüsse für Digitalisierung an die Fälligkeit entsprechender Rechnungen.
Punkt 3.: Was ist Digitalisierung? Grundsätzlich alles, was einen Stecker hat
Eine stark vereinfache Aussage, aber hat viel Wahres. Der Bund hat jetzt konkrete Produkte in Ihren FAQs benannt, welche jetzt offiziell als förderfähig gelten.
IPads oder andere Geräte für die elektronische Datenerfassung von Gästedaten, Monitore in der Küche oder an der Theke, Kassensysteme mit Schnittstellen zu Lieferanten, Lieferservices oder zum Steuerberater, sind digitale Investitionen und sind förderfähig.
Wollen Sie die Buchhaltungsabläufe optimieren? Dann besteht die Möglichkeit auch PC`s, Laptops und dergleichen durch die Digitalisierungszuschüsse fördern zu lassen.
Überblick über förderfähige Digitalisierungsprojekte
Hier einige Beispiele für Digitalisierungs- und andere Maßnahmen, die förderfähig sind:
Einrichtung eines Online-Shops
Anschaffung von Hardware zur besseren Präsentation von Produkten im Online-Shop
Bearbeitung bzw. Aktualisierung des Internetauftritts, der Webseite
Anschaffung von Laptops, sonstiger IT-Hardware
Anschaffung von Software-Lizenzen zur Umsetzung von Homeoffice-Lösungen
Ausbau WLAN
Glasfaseranschluss
Kosten für digitales Marketing (Social Media, SEO, SEA, E-Mail-Marketing, etc.)
Kosten für die Betreuung von Social Media-Kanälen
Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalisierung
Dokumentenmanagement DMS
Update von Softwaresystemen
Implementierung von Buchungs- und Reservierungssystemen
neue cloudbasierte Telefonanlage
Anschaffung von Smartphones oder Tablets zur digitalen Kontaktnachverfolgung
Anschaffung von Registrierkassen, einschließlich Kassensoftware (z. B. TSE-Lösungen)
Wechsel des Kassensystems, um neue digitale Services zu ermöglichen, z.B. Reservierung per Handy
Digitalisierung der Informationsmappe von Speisekarten oder Produktkatalogen
Anschaffung von Hard- und Software (auch Flatscreens) für digitale Gästemappen, Imagefilme, Infobroschüren, Wellness- und Speisenangebote
App für Kundenregistrierung
Programme zur Kundenbindung, Software inkl. Einrichtung und Schulung
Warenwirtschaftssystem, ERP-System
„Digitale“ Fitnessgeräte für Fitnessstudios
Anschaffung eines Maschinen, Geräten und Anlagen mit Internetanbindung und somit einer standortunabhängigen Steuerung
Das sind nur einige Beispiele für Investitionen, die über den "Zuschuss Digitalisierung" beantragt und gefördert werden können.
Förderfähige Hygienemaßnahmen bzw. Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche
Wenn Ihr Betrieb in Hygienemaßnahmen investiert hat oder es beabsichtigt, dann lassen sich die Kosten ebenfalls über einen Zuschuss kompensieren. Hier einige Beispiele:
Personalkosten in Verbindung mit der Umsetzung von Hygienemaßnahmen
Kosten für Desinfektionsmittel
Kosten für Trennwände und Plexiglas
Kosten für Luftfilter, Lüftungsanlagen
Installation, Erneuerung oder Aufrüstung von Klima- und Lüftungsanlagen
Kauf von Schnell- oder Selbsttests für Kunden oder Mitarbeiter
Handtrockner mit UVC-Licht
Dampfreiniger mit UVC-Licht
Austausch Teppichboden gegen abwischbare Oberflächen
Modernisierung Toiletten und Sanitäreinrichtungen
Begleitarbeiten zur Umstrukturierung des Gastraums im Restaurantbereich zur Einhaltung der Sitzabstände (z.B. Handwerkerleistungen zur Verlegung von Leuchten über den Tischen)
Anschaffung von mobilen Raumteilern
Einbau neuer Fenster, um regelmäßig lüften zu können
Umrüstung von Türschließanlagen auf kontaktlos
Sonnenschirme mit integrierten Heizstrahlern, um auch den Außenbereich nutzen zu können
in Eigenregie des Antragstellers bzw. Unternehmers erbrachte Arbeitsleistungen, etwa zur Aufstellung von Heizstrahlern
Einrichtung für Außengastronomie (Mobiliar, Theken, Kühlzellen etc.)
Anschaffung und Austausch von Terrassenbestuhlung
Überdachung für den Außenbereich, damit dieser auch bei schlechterem Wetter genutzt werden kann
bauliche Erweiterung des Außenbereichs
Windschutz für den Außenbereich
uvm
Das sind nur einige Beispiele bezüglich Hygienemaßnahmen, die gefördert werden können.
Punkt 4.: Alle Anträge für die Überbrückungshilfen und den Zuschuss für Digitalisierung werden überprüft
Grundsätzlich werden alle Anträge für die Überbrückungshilfen und auch die Anträge für den Digitalisierungszuschuss, irgendwann durch eine zuständige Stelle geprüft werden. Alles was bei der abschließenden Prüfung nicht anerkannt wird, wird ein zu Unrecht gewährter Zuschuss zurück verlangt.
Hinweis: Die genannten Punkte sind von uns aufbereitete, unverbindliche Hinweise und Tipps, sie dienen der Aufklärung und Information. Unternehmer sollten die Antragsstellung für den "Zuschuss für Digitalisierung" auf jedem Fall mit ihrem Steuerberater besprechen und auch prüfen lassen. Der Steuerberater kann klären, welche Ansprüche für Ihr Unternehmen geltend gemacht werden können.
Wenn der Steuerberater mit Informationen nicht ausreichend aufgeklärt ist, hat die Bundesregierung speziell eine „Berater Hotline“ eingerichtet.